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Förderungen

Förderung bei Erhalt einer "Natur im Garten"-Plakette

Bei Erhalt einer "Natur im Garten"-Plakette wird seitens der Marktgemeinde Absdorf eine einmalige Förderung in Form eines Pflanzgutscheines in Höhe von € 100,- (einzulösen bei der Gärtnerei Schwanzer oder der Vermigrand Naturprodukte GmbH) gewährt.

Fördervoraussetzungen:

  • schriftliches Ansuchen an den Gemeindevorstand

  • Vorlage der Kopie der "Natur im Garten"-Urkunde

Die Förderung tritt mit 1.7.2020 in Kraft.

Förderung des Ankaufs von Fahrrad-Lastenanhängern

Der Ankauf von Fahrrad-Lastenanhängern wird in Höhe von € 30% der Anschaffungskosten, jedoch max. € 150,-, max. ein Stück pro Haushalt, einmalig gefördert.

Voraussetzungen:

  • schriftliches Ansuchen an den Gemeindevorstand unter Bekanntgabe der Bankverbindung

  • Vorlage einer Rechnungskopie eines in Österreich ansässigen gewerblichen Handelsbetriebes

  • Fotodokumentation

Die Förderung tritt mit 1.7.2020 in Kraft.

Förderung von Baumpflanzungen

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 4. April 2024 neue Förderrichtlinien in Bezug auf die Förderung von Baumpflanzungen beschlossen.

Diese Richtlinien treten mit 5.4.2024 in Kraft.

Maßgeblich ist nunmehr, dass Bäume, deren Anschaffung gefördert werden soll, im Baumnavigator von "Natur im Garten" aufgelistet sind.

Alle übrigen Bäume, Sträucher und Gehölze sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Förderbestimmungen nicht mehr im Förderumfang enthalten!

Förderrichtlinien

Antragsteller:

• ortsansässige Betriebe mit Niederlassung in Absdorf, unabhängig der Art des Gewerbes
• ortsansässige Privatpersonen (mit Hauptwohnsitz), die Eigentümer einer oder mehrerer Liegenschaften in Absdorf sind.

Förderhöhe:
• 50% der Anschaffungskosten (exkl. USt.; ohne Liefer- und Transportkosten, keine Förderung von Kosten für notwendiges Pflanzmaterial), für jeden gepflanzten Baum, jedoch maximal € 50,- pro Baum.
• es werden max. 5 Bäume pro Liegenschaft einmalig gefördert.

Förderumfang:
alle Bäume, die in der Liste „förderfähige Baumarten (Stand 03/2024)“ gem. des Baumnavigators von „Natur im Garten“ explizit angeführt sind.

Fördereinreichung:
• Schriftliches Ansuchen an den Gemeindevorstand samt
• Vorlage einer Rechnungskopie und der dazugehörigen Einzahlungsbestätigung, wobei der Ankauf von Bäumen ausschließlich bei in Österreich ansässigen gewerblichen Handelsbetrieben zu erfolgen hat und
• Vorlage einer Fotodokumentation über den/die gepflanzten Baum/Bäume.

Frist:
Die Antragstellung hat innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss 2023/2024 (bis 15.1.2024 zu beantragen), den die Gemeinde einmal pro Jahr gewährt, beträgt derzeit € 150,-.

Welche Voraussetzungen für den Erhalt eines Heizkostenzuschusses müssen zutreffen:

  • Hauptwohnsitz in Absdorf

  • eigene Wohnungseinheit

  • Bezieher/Bezieherin einer Ausgleichszulage/Ergänzungszulage

  • fristgerecht eingebrachtes Ansuchen

Ab wann eine Antragstellung möglich ist, wird zeitgerecht an der Amtstafel kundgemacht.

Darüber hinaus wird vom Land Niederösterreich ebenfalls ein Heizkostenzuschuss gewährt, wobei die formelle Abwicklung und Beantragung am Gemeindeamt erfolgt. Alle nähere Informationen dazu werden entsprechend an der Amtstafel kundgemacht bzw. medial publiziert.