Gemeindeamt

    Kontakt

    Anschrift

    Marktgemeinde Absdorf
    Hauptplatz 1
    3462 Absdorf

    Telefon

    022782203

    Faxnummer

    02278220315

    Web

    http://www.absdorf.gv.at

    E-Mail-Adresse

    marktgemeinde@absdorf.gv.at

    Parteienverkehrszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Mittwoch von 17:00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Bürgermeister-Sprechstunde

    Mittwoch von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Um telefonisch Terminvereinbarung wird ersucht!

    Verordnung über die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten

    V E R O R D N U N G

    über die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten


    Gemäß §§ 13, 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG 1991), § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) wird wie folgt verordnet:


    § 1

    Amtsstunden

    Die Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben sowie zur Einbringung von Rechtsmittel werden grundsätzlich wie folgt festgelegt:

    • Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr

    • Mittwoch von 8.00 bis 19.00 Uhr

    • Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Davon abweichend werden die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben und der Einbringung von Rechtsmittel ausschließlich wie folgt festgelegt:

    • Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie

    • Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr

    Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, am 15. November, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember statt.


    § 2

    Parteienverkehrszeiten

    Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 22 78 22 03 während der Parteienverkehrszeiten zur Verfügung.

    Für persönliche Vorsprachen und telefonische Anbringen gelten grundsätzlich nachstehende Parteienverkehrszeiten:

    • Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie

    • Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr


    § 3

    Rechtswirksame Einbringung

    Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen bzw. von Rechtsmittel gem. § 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Marktgemeinde Absdorf stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung:

    Einbringung über

    • Post:

    Marktgemeinde Absdorf

    Hauptplatz 1

    3462 Absdorf

    • Persönliche Abgabe:

    Bürgerservice am Gemeindeamt Absdorf, 3462 Absdorf, Hauptplatz 1

    • Elektronisch via E-Mail:

    marktgemeinde@absdorf.gv.at

    Schriftliche Anbringen, die an andere Adressen als den oben bekanntgemachten eingebracht werden, haben keine Rechtswirkung. Sie werden allenfalls, aber zeitverzögert, auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Versäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet.

    Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gerichtet sind.

    Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Marktgemeinde Absdorf gelangt ist. Es gilt daher auch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.


    § 4

    Wirksamkeit

    Diese Verordnung tritt am 1.9.2021 in Kraft.

    Gleichzeitig treten alle vorhergehenden Verordnungen gemäß §§ 13, 42 AVG 1991 und 86b BAO außer Kraft.

    DER BÜRGERMEISTER:

    Franz DAM eh.


    Kundmachungsvermerk:

    Angeschlagen am : 29.7.2021

    Abgenommen am: 16.8.2021