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Home > Bürgerservice > Zahlen und Fakten
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
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Gemeindezeitung Dezember 2025/Jänner 2026 (09.01.2026)Mehr...
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