Wasserbezugsgebühr/Bereitstellungsgebühr

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr und für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr je Kubikmeter verbrauchten Wassers zu entrichten.

Gesetzliche Grundlage

§§ 9, 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930

Wasserbezugsgebühr

Die Gebühr (exkl. 10 % Ust.) für einen Kubikmeter Wasser beträgt € 1,80.

 


Bereitstellungsgebühr

Die Bereitstellungsgebühr ist eine vom Wasserverbrauch unabhängige jährliche Grundgebühr, deren Höhe sich nach dem Durchflussquerschnitt des auf der Liegenschaft installierten Wassermessers richtet.

Die Bereitstellungsgebühr beträgt € 25,00 pro Kubikmeter/h.

zur Verordnung...Wasserabgabenordnung_2021.pdf (0.05 MB)