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Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.
§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist von der Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück abhängig, die mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Einheitssatz vervielfacht wird.
Die Berechnungsfläche wird so ermittelt, dass die bebaute Fläche halbiert wird und
zu dieser ermittelten Fläche werden sodann noch 15 % der unbebauten Fläche hinzugerechnet.
Für die Berechnung gelten noch folgende Grundsätze
Der derzeit geltende Einheitssatz beträgt € 9,40 zzgl. 10%USt.
zur Verordnung...Wasserabgabenordnung_2021.pdf (0.05 MB)
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