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NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
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(…) Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde.
Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln.
Außerdem muss, wer einen Hund hält, die erforderliche Eignung aufweisen. Unter dieser versteht man sowohl die geistige, als auch die physische Eignung des Hundehalters bzw. der Hundehalterin.
Meldung der Hundehaltung (neu ab 1.6.2023):
Wer ab dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden:
Anmeldeformular zum Downloaden...Hundeanmeldung_neu_ab_1.6.2023.pdf (0.13 MB)
Im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (sog. „Listenhunde“) oder von Hunden gemäß § 3 (sog. „auffällige Hunde“ mit Bescheidfeststellung):
Anmeldeformular zum Downloaden (Listenhund)
Hundeanmeldung_Listenhund_neu_ab_1.6.2023.pdf (0.2 MB)
Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin sowie eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person) grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen. Diese gilt auch als Nachweis für jede weitere Hundehaltung! Über die erfolgte Teilnahme wird Ihnen der sogenannte NÖ Hundepass ausgestellt, welcher bei der Anmeldung des Hundes am Gemeindeamt vorzulegen
Der § 4 Abs. 6 regelt die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde. Diese Regelung entspricht inhaltlich den Anforderungen des ehemaligen „Nachweises der erforderlichen Sachkunde“.
Dieser ist vom Hundehalter/der Hundehalterin mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest zehn Stunden zu absolvieren.
Die allgemeine Sachkunde und die erweiterte Sachkunde unterscheiden sich dadurch, dass die allgemeine Sachkunde (dreistündige Information) nur einmal vom Hundehalter oder der Hundehalterin für alle gehaltenen Hunde absolviert werden muss, die erweiterten Sachkunde jedoch für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und für jeden gehaltenen auffälligen Hund vom Hundehalter oder der Hundehalterin absolviert werden muss.
Haftpflichtversicherung
Mit der verpflichtenden Meldung aller Hunde ab 1. Juni 2023 bei der jeweils zuständigen Gemeinde ist für alle Hundehalter und Hundehalterinnen (dies gilt auch für Hunde, die vor dem 1.6.2023 angeschafft wurden!) der Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung vorgesehen.(…)
(Quelle: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html)
Hundeabgabe (per Verordnung der Marktgemeinde Absdorf)
Die Hundeabgabe in der Marktgmeinde Absdorf beträgt laut Verordnung jährlich € 25,00 pro Hund. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (= Listenhunde) sowie für auffällige Hunde (mit Bescheidfeststellung) beträgt die Hundeabgabe jährlich € 100,- pro Hund.
Verordnung_Hundeabgabe_14.12.2010.pdf (0.14 MB)
Auch wenn Ihr Hund bereits mit einem Chip versehen ist, muss bei der Anmeldung des Hundes auf der Gemeinde eine Hundemarke beantragt und diese auch vom Hunde getragen werden.
Im Falle des Verzugs (des Hundehalters/der Hundehalterin), Ableben des Hundes, Weitergabe des Hundes an Dritte,...ist dies der Abgabenbehörde fristgerecht mittels Formular zur Abmeldung des Hundes unverzüglich mitzuteilen und ggf. die Hundemarke zu retournieren. Sollte die Abmeldung nicht rechtzeitig (vor dem Jahreswechsel) erfolgen, so wird die Hundeabgabe für das (neue) laufende Jahr zur Gänze vorgeschrieben.
Abmeldeformular zum Downloaden...
Hundeabmeldung_neu_ab_1.6.2023.pdf (0.06 MB)
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