Waldbrandverordnung für den Verwaltungsbezirk Tulln in Kraft getreten...

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!

Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde für den Verwaltungsbezirk Tulln (Schreiben v. 18.6.2025, TUL1-A-0722/017) eine Waldbrandverordnung (forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden), welche jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verbietet, erlassen.

Es wird auf die strikte Einhaltung dieser Verordnung hingewiesen!

Bgm. Franz DAM


Verordung vom 18.6.2025, TUL1-A-0722/017 

 Waldbrandverordnung 2025_Bezirk Tulln.pdf herunterladen (0.23 MB)

22.06.2025