Förderung von Baumpflanzungen

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 4. April 2024 neue Förderrichtlinien in Bezug auf die Förderung von Baumpflanzungen beschlossen.

Diese Richtlinien treten mit 5.4.2024 in Kraft.

Maßgeblich ist nunmehr, dass Bäume, deren Anschaffung gefördert werden soll, im Baumnavigator von "Natur im Garten" aufgelistet sind.

Die Liste der Baumarten finden Sie hier...

Liste_förderfähige Baumarten_Baumnavigator_Stand 03_2024.pdf herunterladen (46.73 MB)

Alle übrigen Bäume, Sträucher und Gehölze sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Förderbestimmungen nicht mehr im Förderumfang enthalten!

Förderrichtlinien

Antragsteller:

•    ortsansässige Betriebe mit Niederlassung in Absdorf, unabhängig der Art des Gewerbes
•    ortsansässige Privatpersonen (mit Hauptwohnsitz), die Eigentümer einer oder mehrerer Liegenschaften in Absdorf sind.

Förderhöhe:
•    50% der Anschaffungskosten (exkl. USt.; ohne Liefer- und Transportkosten, keine Förderung von Kosten für notwendiges Pflanzmaterial), für jeden gepflanzten Baum, jedoch maximal € 50,- pro Baum.
•    es werden max. 5 Bäume pro Liegenschaft einmalig gefördert.

Förderumfang:
alle Bäume, die in der Liste „förderfähige Baumarten (Stand 03/2024)“ gem. des Baumnavigators von „Natur im Garten“ explizit angeführt sind.

Fördereinreichung:
•    Schriftliches Ansuchen an den Gemeindevorstand samt  
•    Vorlage einer Rechnungskopie und der dazugehörigen Einzahlungsbestätigung, wobei der Ankauf von Bäumen ausschließlich bei in Österreich ansässigen gewerblichen Handelsbetrieben zu erfolgen hat und
•    Vorlage einer Fotodokumentation über den/die gepflanzten Baum/Bäume.

Frist:
Die Antragstellung hat innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum zu erfolgen.


Förderansuchen (digital zum Ausfüllen am PC) Muster_Förderansuchen_Baumpflanzungen_digital.docx (0.01 MB)

Förderansuchen (zum händisch Ausfüllen) Muster_Förderansuchen_Baumpflanzungen_händisch_ausfüllbar.pdf (0.17 MB)