Hundeabgabe

Allgemeines zur Hundeabgabe

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt.

Anmeldung

Halter und Halterinnen von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde (Gemeinde) angemeldet werden.

Hinweis: Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht (Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde).

Die Hundeabgabe in der MG Absdorf beträgt jährlich € 20,00 pro Hund.

Eine Hundemarke ist ab 01.01.2010 nicht mehr notwendig, da Ihr Hund bereits mit einem Chip versehen sein sollte.

Die Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes § 24 /Abs. 3 regelt das elektronische Kennzeichnen von Hunden neu:


Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.


Noch nicht gechippte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein.

Wie funktioniert das Chippen ?

Ein winziger Mikrochip der verschiedene Buchstaben- und eine 15stellige Zahlenkombinationen enthält, wird dem Hund mittels einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt - vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter dem Ohr.
Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keinster Weise und ist nicht schmerzhafter als eine Impfung.
Die auf dem Mikrochip gespeicherten Zahlen sind von Tierärzten sowie Tierschutzhäusern, welche ein Lesegerät besitzen, jederzeit abrufbar. Um den Tierbesitzer zu eruieren muss die Zahlenkombination in die Datenbank eingegeben werden.